Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung eines Wohnbaukredits.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG 1957
Weiterführende Hinweise: BMF, 16.01.2002
Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung eines Wohnbaukredits.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG 1957
Weiterführende Hinweise: BMF, 16.01.2002