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UID-Nummern-Vergabeaktion

SteuernDr. Emil CaganekSWK 2002, S 834 Heft 33 v. 20.11.2002

Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass eine Rechnung in Zukunft auch die UID-Nummer des Leistungserbringers aufweisen muss, um einen Vorsteuerabzug zu rechtfertigen .

Rechtsgrundlagen: 2. AbgÄG , BGBl I 132/2002; § 28 Abs. 1 UStG; § 11 Abs. 1 UStG; § 22 UStG

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