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Keine Lehrlingsausbildungsprämie für Körperschaften öffentlichen Rechts

SteuernBMFSWK 2002, S 822 Heft 33 v. 20.11.2002

Zusammenfassung: Die OÖ Gebietskrankenkasse kann als öffentlich-rechtliche Körperschaft keinen Anspruch auf eine Lehrlingsausbildungsprämie geltend machen.

Rechtsgrundlagen: § 24 Abs. 6 KStG 1988; § 2 KStG 1988; § 21 Abs. 2 KStG

Weiterführende Hinweise: BMF, 29.10.2002

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