§ 23 Z 2 EStG 1988
Die Einräumung eines Kredits durch den Gesellschafter an die Personengesellschaft begründet steuerlich eine Einlage; die Kreditzinsen sind als Gewinnanteil zu qualifizieren.
VwGH 19.03.2002, 99/14/0134
§ 23 Z 2 EStG 1988
Die Einräumung eines Kredits durch den Gesellschafter an die Personengesellschaft begründet steuerlich eine Einlage; die Kreditzinsen sind als Gewinnanteil zu qualifizieren.
VwGH 19.03.2002, 99/14/0134