§ 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG
Die Schenkungssteuerschuld wird bei Schenkungen im Zuwendungszeitpunkt begründet; der Erteilungszeitpunkt einer allfällig erforderlichen Bewilligung ist irrelevant.
VwGH 28.02.2002, 2001/16/0430; VwGH 2001/16/0431
§ 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG
Die Schenkungssteuerschuld wird bei Schenkungen im Zuwendungszeitpunkt begründet; der Erteilungszeitpunkt einer allfällig erforderlichen Bewilligung ist irrelevant.
VwGH 28.02.2002, 2001/16/0430; VwGH 2001/16/0431