Zusammenfassung: Information über eine Erkenntnis des VfGH, in dem festgestellt wird, dass auch die Beilage selbständiger Werbeprospekte zu einem Druckwerk der Werbeabgabenpflicht unterliegt.
VfGH B 171/02
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 2 Z 1 WerbeabgabeG