§ 33 TP 5 GebG
Die Gebühr ist auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Vertragsdauer und nicht auf Grundlage der tatsächlichen Vertragsdauer zu bemessen.
VwGH 28.02.2002, 2001/16/0606
§ 33 TP 5 GebG
Die Gebühr ist auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Vertragsdauer und nicht auf Grundlage der tatsächlichen Vertragsdauer zu bemessen.
VwGH 28.02.2002, 2001/16/0606