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Gehalt des Kindermädchens ist keine Sonderbetriebsausgabe

SteuernSWK 2002, S 776 Heft 30 v. 20.10.2002

Zusammenfassung: Die Ausgaben für die Bezahlung des Lohns eines Kindermädchens können nicht als Sonderbetriebsausgaben in Abzug gebracht werden.

FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/12, 20.12.2001

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988

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