Zusammenfassung: Die Ausgaben für die Bezahlung des Lohns eines Kindermädchens können nicht als Sonderbetriebsausgaben in Abzug gebracht werden.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/12, 20.12.2001
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
Zusammenfassung: Die Ausgaben für die Bezahlung des Lohns eines Kindermädchens können nicht als Sonderbetriebsausgaben in Abzug gebracht werden.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/12, 20.12.2001
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988