§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
Für künftige Leistungen kann auch bei Vorliegen einer Vorausrechnung kein Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht werden.
VwGH 27.02.2002, 2000/13/0094; VwGH 2000/13/0095
§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
Für künftige Leistungen kann auch bei Vorliegen einer Vorausrechnung kein Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht werden.
VwGH 27.02.2002, 2000/13/0094; VwGH 2000/13/0095