Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob das Kirchenbeitragssystem und damit die Unterschiede bei den Beitragssätzen einkommensteuerpflichtiger und den Beitragsätzen lohnsteuerpflichtiger Mitglieder mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang steht. In diesem Zusammenhang behandelt er auch die Frage, ob die Kirchenbeitragsordnung überhaupt vom Geltungsbereich des Gleichheitssatzes umfasst ist, da die Kirchenbeiträge in der Judikatur als privatrechtliche Verbindlichkeiten qualifiziert werden.