Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass auch Rechtspraktikanten unter der Voraussetzung der Unterschreitung der Altersgrenze von 26 Jahren und der maßgeblichen Zuverdienstgrenze einen Anspruch auf Familienbeihilfe geltend machen können. Weiters nimmt er zur Bestimmung des maßgeblichen Zuflusszeitpunkts für Einkünfte aus (selbständigen) Nebentätigkeiten Stellung.