Art. XIX Abs. 2 DBA-Japan
Der VwGH nimmt zur gebotenen Anrechnung der quellensteuer, die auf Lizenzzahlungen aus Japan erhoben wurde, auf die Einkommensteuer Stellung.
VwGH 07.08.2001, 97/14/0109
Art. XIX Abs. 2 DBA-Japan
Der VwGH nimmt zur gebotenen Anrechnung der quellensteuer, die auf Lizenzzahlungen aus Japan erhoben wurde, auf die Einkommensteuer Stellung.
VwGH 07.08.2001, 97/14/0109