§ 4 Abs. 3 EStG 1988
Die Absetzung der Anschaffungskosten abnutzbarer Anlagegüter erfolgt im Wege der Absetzung der Abnutzung. die Vorsteuer ist im Abflusszeitpunkt als Betriebsausgabe zu qualifizieren.
VwGH 07.08.2001, 96/14/0130
§ 4 Abs. 3 EStG 1988
Die Absetzung der Anschaffungskosten abnutzbarer Anlagegüter erfolgt im Wege der Absetzung der Abnutzung. die Vorsteuer ist im Abflusszeitpunkt als Betriebsausgabe zu qualifizieren.
VwGH 07.08.2001, 96/14/0130