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Zuschätzung bei Taxiunternehmer

SteuernSWK 2002, S 45 Heft 2 v. 10.1.2002

Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld beschreibt die Dokumentationspflichten eines Taxiunternehmers und erläutert, dass fehlende Grundaufzeichnungen die Zuschätzung rechtfertigen.

FLD Wien, NÖ und Bgld, II/12, 15.10.2001

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