Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld beschreibt die Dokumentationspflichten eines Taxiunternehmers und erläutert, dass fehlende Grundaufzeichnungen die Zuschätzung rechtfertigen.
FLD Wien, NÖ und Bgld, II/12, 15.10.2001
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Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld beschreibt die Dokumentationspflichten eines Taxiunternehmers und erläutert, dass fehlende Grundaufzeichnungen die Zuschätzung rechtfertigen.
FLD Wien, NÖ und Bgld, II/12, 15.10.2001
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