Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob die Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den volkswirtschaftlichen Wert einer Erfindung bereits zum Bilanzstichtag bzw bei der Einreichung der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung vorliegen muss oder auch noch zB im Rahmen eines Berufungsverfahrens oder einer Betriebsprüfung nachgebracht werden kann, um den Ansatz eines Forschungsfreibetrags als Betriebsausgabe zu rechtfertigen.