Zusammenfassung: Der VfGH qualifiziert die im Wertpapieraufsichtsgesetz vorgesehene Auslagerung der Bundeswertpapieraufsicht auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt als verfassungswidrig.
VfGH G 269/01
Rechtsgrundlagen: WAG
Zusammenfassung: Der VfGH qualifiziert die im Wertpapieraufsichtsgesetz vorgesehene Auslagerung der Bundeswertpapieraufsicht auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt als verfassungswidrig.
VfGH G 269/01
Rechtsgrundlagen: WAG