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Bundes-Wertpapieraufsicht teilweise als verfassungswidrig aufgehoben

TagesfragenSWK 2002, T 11 Heft 2 v. 10.1.2002

Zusammenfassung: Der VfGH qualifiziert die im Wertpapieraufsichtsgesetz vorgesehene Auslagerung der Bundeswertpapieraufsicht auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt als verfassungswidrig.

VfGH G 269/01

Rechtsgrundlagen: WAG

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