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Die Regelung der Energieabgabenvergütung gilt für alle Unternehmer

SteuernHon.-Prof. Dr. Wolf-Dieter ArnoldSWK 2002, S 52 Heft 2 v. 10.1.2002

ElAG; EGAG; § 2 Abs 1 EAVG; Art 87 EG

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