§ 183 Abs. 2 BAO
Über eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland kann keine Beweisaufnahme im Amtshilfeweg durchgeführt werden.
VwGH 27.02.2002, 97/13/0201
§ 183 Abs. 2 BAO
Über eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland kann keine Beweisaufnahme im Amtshilfeweg durchgeführt werden.
VwGH 27.02.2002, 97/13/0201