Zusammenfassung: Das BMF betont, dass die Pauschalschätzung der Betriebsausgaben bei der Anstaltspflege oder im Fall eines Dienstverhältnisses mit einem Pflegedienstunternehmen nicht zur Anwendung gelangt.
Rechtsgrundlagen: Rz 1616 EstR 2000
Weiterführende Hinweise: BMF, 30.08.2002