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Unternehmer, die üblicherweise Bauleistungen erbringen

SteuernDr. Peter KolacnySWK 2002, S 743 Heft 28 v. 1.10.2002

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird eine Auflistung des BMF abgedruckt, in dem in Anlehnung an die ÖNACE 1995 der Statistik Austria in Hinblick auf den in § 19 Abs. 1 a UStG normierten Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger von Bauleistungen jene Unternehmer angeführt werden, die im Regelfall Bauleistungen erbringen.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs. 1a UAbs. 2 UStG 1994

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