Zusammenfassung: In dem Beitrag wird eine Auflistung des BMF abgedruckt, in dem in Anlehnung an die ÖNACE 1995 der Statistik Austria in Hinblick auf den in § 19 Abs. 1 a UStG normierten Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger von Bauleistungen jene Unternehmer angeführt werden, die im Regelfall Bauleistungen erbringen.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs. 1a UAbs. 2 UStG 1994