Zusammenfassung: Der nachträgliche Wegfall der Umsatzerzielungsabsicht hat nicht den Entfall des bereits begründeten Vorsteuerabzugsrechts zur Folge, kann aber eine Vorsteuerberichtigung erfordern.
BFH, 16.05.2002, V R 56/00
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG