Zusammenfassung: Anschaffungsnahe Ausgaben sind nur dann als Teil der Herstellungskosten zu qualifizieren, wenn sie eine Verbesserung des Gebäudes bewirken.
BFH, 12.09.2001, IX R 39/97
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs. 3 EStG
Zusammenfassung: Anschaffungsnahe Ausgaben sind nur dann als Teil der Herstellungskosten zu qualifizieren, wenn sie eine Verbesserung des Gebäudes bewirken.
BFH, 12.09.2001, IX R 39/97
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs. 3 EStG