Zusammenfassung: Der Betrieb einer Dialysestation ist nicht vom Anwendungsbereich des Ärztegesetzes umfasst, sodass der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 10 % maßgeblich ist.
vgh, 19.06.2002, 2000/15/0053
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs. 2 Z 15 UStG
Zusammenfassung: Der Betrieb einer Dialysestation ist nicht vom Anwendungsbereich des Ärztegesetzes umfasst, sodass der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 10 % maßgeblich ist.
vgh, 19.06.2002, 2000/15/0053
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs. 2 Z 15 UStG