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Mitglieder des Sparkassenrates unterliegen der Mitteilungspflicht gemäß § 109 a EStG

SteuernBMFSWK 2002, S 723 Heft 27 v. 20.9.2002

Zusammenfassung: Mitglieder des Sparkassenrates sind an die Mitteilungspflicht des § 109a EStG gebunden.

Rechtsgrundlagen: § 109a EStG; § 14 SpkG; § 17 Abs. 1 SpKG

Weiterführende Hinweise: BMF, 30.08.2002

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