Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld beschreibt die Voraussetzungen für eine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO und nimmt zur Beurteilung des Vorliegens einer offensichtlichen Unrichtigkeit der Steuererklärung Stellung.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, 9, 27.06.2002