Zusammenfassung: Der Autor befasst sich mit der Frage, ob Bonusmeilen, die im Rahmen einer vom Dienstgeber bezahlten Dienstreise erworben werden, als geldwerte Vorteile zu qualifizieren sind, die der Lohnsteuerpflicht unterliegen. Prodinger vertritt dabei die Ansicht, dass in Ermangelung eines Veranlassungszusammenhangs zwischen den Bonusmeilen der Fluggesellschaft, also einer dritten Person, und dem Arbeitsverhältnis auch keine Steuerpflicht für die Bonusmeilen begründet wird.