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Familienbeihilfe und (Neben-)Einkommen

SteuernRomana WimmerSWK 2002, S 669 Heft 25 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Autorin informiert darüber, dass infolge der Umgestaltung des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 zur Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für die Familienbeihilfe nunmehr auf das Jahreseinkommen abzustellen sei.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs. 1 FLAG 1967

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