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Architektenhonorar als verlorener Aufwand

SteuernSWK 2002, S 628 Heft 23 und 24 v. 15.8.2002

Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld nimmt zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der infolge der Undurchführbarkeit eines Bauprojekts frustrierten Honorarleistungen für einen Architekten Stellung.

FLD für Wien, NÖ und Bgld, 12, 03.06.2002

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