§ 5 Abs. 2 VStG; § 6 Abs. 2 StGB
Der VwGH verneint das Vorliegen eines entschuldbaren Verbotsirrtums , wenn der Steuerpflichtige Rechtsauskunft bei einem Rechtsanwalt einholte und in der Folge eine von der Steuerbehörde abweichende Rechtsansicht vertrat.