§ 41 FLAG
Die Übernahme einer Bürgschaft für Gesellschaftsverbindlichkeiten indiziert nicht den Bestand eines Unternehmerrisikos des Gesellschafter-Geschäftsführers.
VwGH 18.12.2001, 2001/15/0060
§ 41 FLAG
Die Übernahme einer Bürgschaft für Gesellschaftsverbindlichkeiten indiziert nicht den Bestand eines Unternehmerrisikos des Gesellschafter-Geschäftsführers.
VwGH 18.12.2001, 2001/15/0060