§ 8 Abs. 1 KStG 1966
Die Überweisung auf das Anderkonto des Gesellschafters begründet noch keine Vorteilszuwendung.
VwGH 28.11.2001, 96/13/0077
§ 8 Abs. 1 KStG 1966
Die Überweisung auf das Anderkonto des Gesellschafters begründet noch keine Vorteilszuwendung.
VwGH 28.11.2001, 96/13/0077