§ 41 FLAG
Die Tatsache der Höherentlohnung in der Funktion als Arbeitnehmer der Gesellschaft hat auf die Dienstgeberbeitragspflicht bezüglich der Vergütungsleistungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers keinen Einfluss.
VwGH 18.12.2001, 2001/15/0091