Zusammenfassung: Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag, welche Konsequenzen der Umstieg von der Gewinnermittlungsart des § 4 Abs. 4 EStG auf die Gewinnermittlungsart des § 4 Abs. 1 EStG im Umsatzsteuerrecht und hier insbesondere bei der Besteuerung des Übergangsgewinns nach sich zieht. Dabei beschreiben sie die Rechtslage für den Fall eines Wechsels von der Brutto- zur Nettomethode oder von der Soll- zur Istbesteuerung und beziehen eine Stellungnahme des BMF in ihre Erwägungen mit ein. Weiters setzen sie sich mit der Auslegung und dem Anwendungsbereich des in § 4 Abs. 10 Z 1 Satz 1 normierten Verbots der Nicht- bzw. Doppelerfassung auseinander.