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Vereinheitlichung der Wiener Vergnügungssteuer

TagesfragenSWK 2002, T 6 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Information über die Festlegung eines einheitlichen Vergnügungssteuersatzes für sämtliche Tanzveranstaltungen durch den Wiener Landtag. Der maßgebliche Vergnügungssteuersatz beträgt nunmehr 15 %, bei einer nur einmalig stattfindenden Veranstaltung 10 %.

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