ElAG; EGAG; § 2 Abs 1 EAVG; Art 87 EG
Der Autor informiert über ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser infolge der EuGH-Entscheidung in der Rechtsache Adria-Wien Pipeline erläutert, dass die Rückerstattung von Energieabgaben nur dann Beihilfencharakter hat, wenn sie ausschließlich Produktionsbetrieben körperlicher Wirtschaftsgüter gewährt wird.