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Deckelung (und Vergütung) der Energieabgaben für alle Unternehmen (Betriebe)

TagesfragenDr. Wolf-Dieter ArnoldSWK 2002, T 5 Heft 1 v. 1.1.2002

ElAG; EGAG; § 2 Abs 1 EAVG; Art 87 EG

Der Autor informiert über ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser infolge der EuGH-Entscheidung in der Rechtsache Adria-Wien Pipeline erläutert, dass die Rückerstattung von Energieabgaben nur dann Beihilfencharakter hat, wenn sie ausschließlich Produktionsbetrieben körperlicher Wirtschaftsgüter gewährt wird.

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