§ 184 WAO
Die Rechtsgültigkeit einer Unterbrechungshandlung setzt die Geltendmachung eines bestimmten Steueranspruchs voraus.
VwGH 29.11.2001, 2001/16/0364
§ 184 WAO
Die Rechtsgültigkeit einer Unterbrechungshandlung setzt die Geltendmachung eines bestimmten Steueranspruchs voraus.
VwGH 29.11.2001, 2001/16/0364