§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988
Bewirtungskosten, die nur zur Lockerung der Gesprächsatmospähre von einem Journalisten aufgewendet werden, stellen keine Betriebsausgaben dar.
VwGH 28.11.2001, 2000/13/0145
§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988
Bewirtungskosten, die nur zur Lockerung der Gesprächsatmospähre von einem Journalisten aufgewendet werden, stellen keine Betriebsausgaben dar.
VwGH 28.11.2001, 2000/13/0145