Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, dass auch Wertpapierdienstleistungsunternehmen vom Anwendungsbereich der Handelsvertreterpauschalierungsverordnung umfasst sind, sofern der Anteil der Nichthandelsvertretertätigkeit nicht mehr als 25 % des Gesamtumsatzes beträgt.
Rechtsgrundlagen: VO BGBl II Nr. 95/2000; § 1 HVertrG; § 19 WAG; § 1 Abs. 1 Z 19 BWG