§ 245 Abs 3 BAO
Auch die rechtswidrige Genehmigung eines Fristverlängerungsantrags hat die Erstreckung der Berufungsfrist zur Folge.
VwGH 22.11.2001, 2000/15/0202
§ 245 Abs 3 BAO
Auch die rechtswidrige Genehmigung eines Fristverlängerungsantrags hat die Erstreckung der Berufungsfrist zur Folge.
VwGH 22.11.2001, 2000/15/0202