§ 212a BAO
Der VwGH erläutert, welche Parteiinteressen die Veranlassung von Aussetzungsmaßnahmen ausschließen könnten.
VwGH 27.11.2001, 98/14/0108
§ 212a BAO
Der VwGH erläutert, welche Parteiinteressen die Veranlassung von Aussetzungsmaßnahmen ausschließen könnten.
VwGH 27.11.2001, 98/14/0108