§ 4 UStG 1994
Solange Unklarheit über die Entgeltlichkeit besteht, wird keine Umsatzsteuerschuld begründet.
VwGH 22.11.2001, 98/15/0189
§ 4 UStG 1994
Solange Unklarheit über die Entgeltlichkeit besteht, wird keine Umsatzsteuerschuld begründet.
VwGH 22.11.2001, 98/15/0189