§ 10 Abs. 2 Z 5 EStG 1972
Der Klientenstock zählt zu den wesentlichen Grundlagen einer Steuerberatungskanzlei, sodass die Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages nicht in Betracht kommt.
VwGH 22.11.2001, 95/15/0063
§ 10 Abs. 2 Z 5 EStG 1972
Der Klientenstock zählt zu den wesentlichen Grundlagen einer Steuerberatungskanzlei, sodass die Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages nicht in Betracht kommt.
VwGH 22.11.2001, 95/15/0063