§ 11 Abs 12 UStG; § 1 Abs 1 LVO; § 2 Abs 5 Z 2 UStG; § 6 LVO
Die Autoren nehmen Bezug auf die vom VwGH vielfach zur Geltung gebrachte Rechtsansicht, wonach für die umsatzsteuerliche Liebhabereiprüfung kein Beobachtungszeitraum zur Verfügung stehe, sondern sofort vorgenommen werden müsse, und untersuchen, ob das Erfordernis einer Sofortbeurteilung auch noch aus der aktuellen Rechtslage abgeleitet werden kann.