Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Stellungnahme des BMF, in der dieses die steuerliche Abzugsfähigkeit der Studienbeiträge eines wissenschaftlichen Universitätsmitarbeiters ablehnte, zum Anlass, um sich mit der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungskosten sowie von Ausgaben für ein Diplom- oder Doktoratsstudium für die Rechtslage vor und nach dem StRefG 2000 auseinanderzusetzen.