Zusammenfassung: Die Aufwendungen für das Eröffnungsfest einer Ordination können als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 12, 18.12.2001
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 3 EStG
Zusammenfassung: Die Aufwendungen für das Eröffnungsfest einer Ordination können als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 12, 18.12.2001
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 3 EStG