Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld prüft, ob eine Schauspielerin die ausgaben für Kosmetikartikel, Bekleidung, oder für ein Privatgirokonto als Werbungskosten in Abzug bringen kann.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 12, 03.12.2001
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Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld prüft, ob eine Schauspielerin die ausgaben für Kosmetikartikel, Bekleidung, oder für ein Privatgirokonto als Werbungskosten in Abzug bringen kann.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 12, 03.12.2001
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