Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht anhand konkreter Berechnungsbeispiele, dass das Äquivalenzprinzip und sachgerechte Vorsorgemaßnahmen gegen eine endgültige Verschiebung der Steuerlast bei Kapitalkonten-, Buchwert- oder Verkehrswertzusammenschlüssen eine Berücksichtigung der Unterschiedmerkmale zwischen der Handelsbilanz und der umgründungssteuerlichen Zusammenschlussbilanz gebieten.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 2 UmgrStG; § 188 BAO; § 189 HGB