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Mitteilungsverpflichtung gemäß § 109 a EStG 1988

SteuernBMFSWK 2002, S 371 Heft 12 v. 20.4.2002

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird ein Erlass des BMF abgedruckt, in dem die Anwendungsvoraussetzungen der in § 109a EStG Meldepflicht konkretisiert werden und auf das neue Formular E18 hingewiesen wird.

Rechtsgrundlagen: Rz 8300 EstR 2000; Rz 8301 EstR 2000; Rz 8302 EStR 2000; Rz 8318 EStR 2000

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