§ 167 Abs. 2 BAO
Der VwGH nimmt zur erhöhten Mitwirkungspflicht des Steuerschuldners an der Ermittlung des Sachverhalts bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Stellung.
VwGH 25.09.2001, 97/14/0061
§ 167 Abs. 2 BAO
Der VwGH nimmt zur erhöhten Mitwirkungspflicht des Steuerschuldners an der Ermittlung des Sachverhalts bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Stellung.
VwGH 25.09.2001, 97/14/0061