§ 67 Abs. 3 EStG 1988
Da Erben nur der halbe Abfertigungsanspruch zusteht, unterliegt nur dieser Teil der Steuerbegünstigung nach § 67 Abs 3 EStG 1988.
VwGH 25.09.2001, 96/14/0131
§ 67 Abs. 3 EStG 1988
Da Erben nur der halbe Abfertigungsanspruch zusteht, unterliegt nur dieser Teil der Steuerbegünstigung nach § 67 Abs 3 EStG 1988.
VwGH 25.09.2001, 96/14/0131